Entschädigung bei Kurzstreckenflügen

bis 1.500 Km (z.B. Frankfurt - Rom)

Entschädigung bei Mittelstreckenflügen

1.500 - 3.500 Km (z.B. Frankfurt - Barcelona)

Entschädigung bei Langstreckenflügen

ab 3.500 Km (z.B. Frankfurt - New York)

* abzüglich 25 % Provision (inkl. MwSt.) entspricht 187,50 € / 300,00 € / 450,00 €

L A
L A
20. Juli, 2022.
Ich bin sehr zufrieden. Nach einer Flugverspätung hatte ich keine Lust auf den Stress mit der Airline und habe das Latefly klären lassen. Super unkompliziert und schnell habe ich die Erstattung erhalten. Auch die Kommunikation zwischen latefly und mir lief problemlos ab. Danke! Flight Late?—> latefly
Nathalie Misczychowski
Nathalie Misczychowski
6. Juli, 2022.
Super hilfreicher Service! Ich habe dank ihnen total schnell und einfach mein Geld von der Airline wieder bekommen. Sehr freundliches und kompetentes Team. Besten Dank!
F. Wüste
F. Wüste
2. Juli, 2022.
Super Portal um seine Ansprüche auf Erstattung geltend zu machen.
Dennis
Dennis
2. Juli, 2022.
Super einfach und schnell. Top Service und ein tolles Team. Immer wieder gerne. Bester Anbieter in diesem Thema.
Freddy Lu
Freddy Lu
2. Juli, 2022.
Sehr kompetente Firma.

Der Ablauf

1. Prüfen

Unser System überprüft in Sekunden, ob dir Ansprüche entstanden sind.

2. Erstreiten

Solltest du Ansprüche haben, setzen wir uns mit der Airline in Verbindung und fordern diese für dich ein!

3. Auszahlen

Sobald die Airline bezahlt, erhälst du das Geld von uns per Sofortüberweisung.

4. Pflanzen

Nachdem du dein Geld erhalten hast, spenden wir einen Baum!

Fast 100 % Erfolgsrate

Warum Late Fly?

Die Idee der Fluggastrechteverodnung EU 261 ist eigentlich die, dass Unternehmen wie Late-Fly keine Daseinsberechtigung haben! Die Verordnung regelt ganz genau wie sich eine Airline zu verhalten hat, wenn es zu Ungereimtheiten bei der Reise kommt.
Leider zeigt die Erfahrung, dass sich die Airlines eher unzureichend um die Rechte der betroffenen Fluggäste kümmern.

Oft werden die Fluggäste weder über ihre Rechte auf Verpflegung und Unterkunft, noch über die Ausgleichszahlungen informiert.

Selbst wenn es durchaus Airlines gibt, die sich pflichtbewusst um ihre Fluggäste kümmern, bleibt es eine lästige Angelegenheit sich auf eigene Faust durch den Paragraphen-Dschungel der Verordnung zu kämpfen und seine Ansprüche selbst durchzusetzen.

Da dieser Dschungel aber unser täglich Brot ist, gleicht er für uns eher einem gut angelegten Garten. Die Geltendmachung deiner Ansprüche fällt uns daher kinderleicht und spart dir sehr viel Zeit und Nerven.

Häufige Fragen

1. Wie hoch ist die Entschädigung bei Verspätung?

Flüge bis 1.500 km und mehr als 3 Std. Verspätung: 250,-€*

Flüge bis 3.500 km und mehr als 3 Std. Verspätung: 400,-€*

Flüge ab 3.500  km und mehr als 3 Std. Verspätung: 600,-€*

*abzgl. unserer Provision

2. Zählt die Abflugzeit oder die Ankunftszeit?

Es kommt drauf an!

Grundsätzlich bekommst du die Pauschalen i.H.v. 250/400/600 Euro nur wenn du min. 3 Std. verspätet ankommst.
Allerdings gibt es auch bei verspäteten Abflügen Entschädigungen in Form von Verpflegungsgutscheinen für Essen und Trinken innherhalb des Flughafens.
Wenn der Abflug sich auf den nächsten Morgen verschiebt, bekommst du auch einen Voucher für Taxi und Hotel. Fordere diesen einfach am jeweiligen Servicepoint der Fluggesellschaft ein.

3. Wie hoch ist unsere Provision?

Unsere Provision liegt bei 25 % inkl. der MwSt. Damit liegt sie unter dem was die meisten Anbieter ähnlicher Dienstleistungen veranschlagen.

Rechenbeispiel: Wir behalten von den 250,-€ 62,50€ ein und zahlen dir 187,50€ aus.

4. Wie viel Entschädigung gibt es bei Annulierung?

Bei Annulierung muss die Fluggesellschaft dafür sorgen, dass du schnellst- und bestmöglich Ersatzbeförderung bekommst. Das heißt allerdings oft, dass der Flug erst wesentlich später oder sogar am nächsten Tag erst stattfindet. Dir steht bei Annulierung also folgendes zu:

– Nächstmögliche Ersatzflüge

– Verpflegung und ggfs. Übernachtung (inkl. Taxi zum Hotel & zurück)

– Bei entsprechend verspäteter Ankunft die Pauschalen i.H.v. 250/400/600,-€*

*abzgl. unserer Provision

5. Bekomme ich die Entschädigung auch bei Pauschalreisen?

Laut der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 bleiben anderweitige Schadenersatzansprüche von der Geltendmachung der pauschalen Ausgleichszahlungen unberührt. Mit anderen Worten:

Auch wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, bekommst du die Pauschalen i.H.v. 250/400/600,-€! Zusätzlich kannst du auch Schadenersatz für den verkürzten Urlaub oder andere Unannehmlichkeiten bekommen! Frag uns einfach persönlich und wir klären das im Einzelfall.

6. Überbuchte Flüge

Oft kommt es vor, dass Flüge überbucht sind! Die Folge: Einige der Passagiere können einfach nicht befördert werden. Das eine solche Gefahr im Raum steht, erkennst du anhand des SBY auf deinem Ticket. Dies bedeutet „Standby“ und steht normalerweise da, wo dein Sitzplatz angegeben sein müsste.

Eine Nichtbeförderung gegen deinen Willen wird genauso behandelt wie ein annulierter Flug. Schaue daher unter 5. in diesem FAQ.

7. Für welche Flüge gilt das alles?

Grundsätzlich gilt die EU Verordnung für folgende Fälle:

– Dein Flug ist nicht älter als 3 Jahre (Verjährung)

– Dein Flug wurde von einer EU Airline durchgeführt

– Dein Flug wurde nicht von einer EU Airline (z.B. Turkish Airlines) durchgeführt, startete aber von einem EU Flughafen, z.B. BER nach IST (Achtung, gilt nicht für umgekehrt, also IST nach BER)

– Es lag keine höhere Gewalt vor (siehe FAQ 8.)

8. Gibt es Ausnahmen? Gehe ich vielleicht leer aus?

Wie überall im Leben gibt es auch hier Ausnahmen! Diese liegen für gewöhnlich vor, wenn die Airlines nichts für die Verspätung oder den Ausfall des Flugs können!

Das klassische Beispiel hierfür ist „höhere Gewalt“ in Form von Unwettern.

Als weiteres Beispiel aus der Neuzeit kannst du die Coronabestimmungen nehmen! Wenn du beispielsweise keinen gültigen PCR-Test oder Impfnachweis vorlegen kannst, dann liegt die Schuld bei dir und du gehst leer aus!

9. Bekomme ich die Entschädigung pro Person oder pro Buchung?

Die Entschädigung gibt es pro Person! Dabei wird auch nicht unterschieden, ob minderjährige Kinder darunter sind.

Beispiel: Mama und Papa mit zwei Kids, verspäten sich auf der Reise nach Mallorca = 4 x 400€ also 1.600€ abzgl. der bereits erwähnten Provision.